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Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker

Inhalt
Welcher Pilz?
Bauliche Schadens-ursache
Sanierungs-konzept
Empfehlungen
Links
Hausschwamm Beispiel 1
Hausschwamm Beispiel 2
Hausschwamm Beispiel 3
Hausschwamm Beispiel 4


Fachpublikation in IBO-magazin
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Trockenlegung
Schimmel
Leistungen
Bauberatung
Gutachten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Brauner Kellerschwamm
nach Überflutung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Hausschwammyzel nach Dachschaden (graue Stränge)
- in Bildmitte Neubfall (weiß), daneben Hobelspäne

 

 

 

 

 

Holzart
Resistenz
Buche
5
Eiche
2
Robinie
1-2
Douglasie
3-(4)
Fichte
4
Kiefer
3-(4)
Lärche
3-(4)
Tanne
4

Resistenzklassen
von Holz:

1 - sehr resistent
2 -resistent
3 - mäßig resistent
4 - wenig resistent
5 - nicht resistent
Quelle: DIN EN 350 T2 (E10/90)

 

 

 

 

 

 

Architekt Dl.Wolfgang Mück
A-1190 Wien, Billrothstr.29 - Tel/Fax :43-1-3690203

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Baustoffe- und Bautechnik
Pilze,
"Echter Hausschwamm"


Frischer "Echter Hausschwamm" auf Mauerwerk
neben Holztürstock ca. 15 cm groß

Pilze können die Haussubstanz nachhaltig gefährden. Zusammen mit Insektenbefall werden etwa zwei Drittel aller Holzschäden durch sie verursacht. Sie werden umgangssprachlich auch als "Mauerschwamm" bezeichnet. Pilze können unter günstigen Bedingungen ganze Häuser durchwachsen, schädigen und letztlich zerstören.

Die Schädigung von statisch tragenden Holzbauteilen erfordert in gewissen Fällen den Einsatz von bekämpfenden chemischen Holzschutz. Durch Pilzangriff kann die Holzschädigung soweit fortgeschritten sein, daß die statische Tragfähigkeit gefährdet und zu überprüfen ist. Es ist im Einzelfall zu entscheiden, inwieweit gesundheitlich - ökologische Gesichtspunkte im Verhältnis zu chemischen Holzschutzmaßnahmen stehen. Pilzbekämpfungen können hohe Sanierunskosten verursachen. Dazu zählen umfangreicher Bauteilabbruch, die eigentliche Pilzbekämpfung, Dekontamination von Einrichtung und Täfelungen, sowie begleitende bauliche Maßnahmen wie Trockenlegung, Erneuerungsarbeiten, Installationssanierung, etc.

Pilzberatung und Entfernung erfordert grundsätzlich die Beauftragung eines qualifizierten Fachmanns und die Sanierung durch einen Fachbetrieb. Befallenes Holz ist thermisch zu entsorgen (Gefahr von Neukontamination!)

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WELCHER PILZ?
Die Pilzbestimmung ist Voraussetzung für Ausmaß und erfolgreiche Bekämpfung.

Pilzart Vorkommen
Echter Hausschwamm Häufigster Pilz im Altbau. Häufig im Keller und nicht unterkellerten Erdgeschoßräumen. Benötigt nur geringe Feuchte!
Brauner Kellerschwamm Vorwiegend Nadelholz. Meist Keller und nicht unterkellerte Bereich. Hohe Feuchte erforderlich.
Weißer Porenschwamm Häufig mit Braunen Kellerschwamm. Feuchte Neubauten und Altbauten. Befall von Balkenköpfen.
Moderfäulepilz Ständig hoch durchfeuchtetes Holz, wie Hölzer mit Erdkontakt , häufig bei Dachschäden im Dachstuhl.
Tabelle: Auswahl wichtiger holzzerstörender Pilze

Unter den holzzerstörenden Pilzen nimmt der Echte Hausschwamm eine Sonderstellung ein. Im Gegensatz zu den anderen Pilzen besitzt er die Fähigkeit auch trockenes, "gesundes" Holz zu befallen. Mit Hilfe seiner Pilzfäden (Stränge) leitet er das notwendige Wasser über oft meterweise heran. Bei seiner Ausbreitung durchwächst er auch Mauerwerk aus Ziegel und Leichtbeton.

Wachstum und Ausbreitung des Hausschwammes:

Sichtbarer Zuwachs des Fruchtkörpers in 28 Tagen!
Unsichtbar ist der fortgeschrittene Befall innerhalb der Ständerkonstruktion.

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BAULICHE SCHADENURSACHE
Die Feststellung des baulichen Mangels zählt zu den Schlüsselfragen der Pilzsanierung.

Art Anmerkungen
Fehlende oder falsche Feuchte-abdichtung Fehlende oder konstruktiv falsch eingebaute Feuchteabdichtung, z.B. Schwellen bei Holzhäusern, mangelhafte Anschlüsse bei Terrassen.
Häufig sind feuchte Keller im Altbestand Ausgangspunkt für Pilzbefall.
Dachent-wässerungen Direkte Wasserableitung von der Dachfläche bzw. über Abfallrohr unmittelbar ins Erdreich neben Gebäude.
Dachschäden Langzeitig einsickerndes Wasser über undichte Dachhaut mit Schädigung der Dachkonstruktion, Mauerbank..
Undichte Installation, Sanitäreinbauten Bruch, Risse von Installations-leitungen, Undichte Anschlüsse von Sanitäreinbauten
Kamine langzeitiger Feuchteeintrag über ungenutzte Fänge
Installations-schächte Feuchteeintrag über unkontrollierte Installationsschächte, Kondensatsfeuchteschäden
Holzeinbau mit Erdkontakt Holz mit direkten feuchten Erdkontakt (Maste, Zäune..)
Undichtigkeiten Fensterbereich Undichte Wetterschenkel, undichte Verbindung zw. Stock und Mauer
Beläge auf Altböden Feuchtesperrende Beläge auf Holzböden wie Kunststoffbeläge, Melaminholzböden..
Konstruktiver Holzschutz Mangelnder konstruktiver Holzschutz bei Balkonstützen, Balkongeländer, Gartenzäune..
Lagerung Einlagerung von Holzmaterial und Möbel in feuchtem Milieu
Überschwemmung, Wasserschaden Überschwemmung, oder erhöhtes Grundwasser. Ungenügende Trocknung nach Wasserschäden aller Art, insbesondere bei Holzbauten.
Tabelle: Auswahl häufiger Schadensursachen

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SANIERUNGSKONZEPT
Die Sanierung eines Pilzschadens ist abhängig von Schadensursache und Pilzart. Die Ausführung der Bekämpfungsmaßnahmen sind gemäß ÖNORM 3802-2 durchzuführen. Bei Einsatz von chemischen Maßnahmen sind zugelassene Produkte des Prüfausschusses für Holzschutzmittel anzuwenden.

Im wesentlichen sind folgende Sanierungsschritte durchzuführen:

  • Genaue Analyse der Schadensursache
  • Genaue Ermittlung des Pilzbefallausmaßes
  • Umfassende Entfernung des Pilzes, des befallenen Holzes, sowie bei Bedarf der chemischen Pilzbekämpfung
  • Bauliche Sanierung der Feuchteursache

Dabei ist zu beachten,

  • daß die beabsichtigten Bekämpfungsmaßnahmen dem Schadensbild angemessen ausgewählt werden,
  • daß besonders bekämpfende Holzschutzmittel stark toxisch sind, und ihr Einsatz und Anwendungsausmaß in Aufenthaltsbereichen auf ein Mindestmaß reduziert werden müssen,
  • daß übersehene Myzelstränge neuerliche Quelle für einen Neubefall darstellen können.
  • daß Pilzbefall, sowie durchgeführte Pilzbekämpfungen bei Immobilienverkauf anzuführen sind.

EMPFEHLUNGEN

Holzanwendungsbereiche


Gefährdungsklassen für Holzbauteile (1)

Gefähr-dungs-klasse
Holz-feuchte
Befall-
Risiko
0
unter 10%
keine
1
unter 20%
Insekten
2
zeitweise über 20%
Pilze und Insekten
3
häufig über 20%
Pilze und Insekten
4
ständig deutlich über 20%
Pilze, Moderfäule und Insekten

Gefährdungsklassen für Holzbauteile
Quelle: ÖNORM B3802-2 Anhang A (informativ), 1998

Maßgebend für die Sanierungsmaßnahmen ist die ÖNORM 3802-2.
Bei chemischen Maßnahmen sind entsprechende Hinweise auf die durchgeführten Maßnahmen, sowie auf die Feuer- und Gesundheitsgefährdung anzubringen.
Pilzbefall ist immer mit erhöhter Holzfeuchte verbunden. Um diese zu vermeiden sind alle Möglichkeiten des konstruktiver Holzschutz und der ausreichende Belüftung auszuschöpfen. Vorbeugender chemischer Holzschutz ist grundsätzlich nur für tragende und aussteifende Konstruktionen sinnvoll.
Bekämpfender chemischer Holzschutz bedeutet Umgang mit toxisch wirkungsvollen Produkten, die die Gesundheit der Verarbeitenden und der Bewohner gefährden kann.
Befallenes Holzes, mit Schutzmittel behandeltes Holz dürfen nicht im Freien oder im Ofen verbrannt werden. Diese müssen wie Holzschutz-mittelgebinde und -reste von der Fachfirma vorschriftsgemäß entsorgt werden.
Sanierungen beschränken sich in der Regel nicht allein auf die Pilzbekämpfung, sondern erfordern meist eine Sanierung der Bausubstanz / Tragkonstruktion und Verbesserung der haustechnischen Systeme. Umfangreiche Fachkenntnisse der Bauphysik, Baukonstruktion und Pilzbekämpfung sind erforderlich.
Mit der Bekämpfung von Schwammschäden sollte grundsätzlich ein erfahrener Fachmann (Gutachten), sowie für die Bekämpungsmaßnahmen ein qualifizierter Fachbetrieb beauftragt werden, da die Gefahr des Wiederauflebens außerordentlich groß ist.

0043 - 01 - 369 02 03

Bildnachweis:
1) ÖNORM B3802-2 Anhang A (informativ),
1998

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© by Architekt DI. Wolfgang Mück - Wien / Österreich